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Rechtliche Bestimmungen


Der Einsatz eines Metalldetektors in der Schweiz ist bewilligungspflichtig.

In der Schweiz ist die Prospektion kantonal geregelt und es gibt Gesetze, mit denen Sie sich vor dem Gebrauch eines Metalldetektors vertraut machen sollten.

Fundmeldungen: In der Schweiz ist der Umgang mit archäologischen Funden in der Gesetzgebung des Bundes und der Kantone geregelt. Grundlage bildet insbesondere Art. 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB vom 10. Dezember 1907).

Schweizerisches Zivilgesetzbuch: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#a724

archäologie.ch: https://www.archaeologie.ch/fachstellen.php

Metalldetektoren Archäologie & Prospektion



Für weitere Auskünfte und Beratungen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

 

Romano Agola
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1454 L'Auberson
Tel. +41(0)79 302 00 84
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